Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Bootsmiete

Wie aus einer Anfrage eine Miete wird, welche Pflichten für Vermieterin und Mieter gelten, und was diese Website nicht zusagt.

Gültig ab 25.09.2026.

Vertragspartnerin

Vertragspartnerin jeder Miete ist Vela Boot AG, Bahnhofstrasse 83a, 8595 Altnau. Uferbrise ist die Website-Marke, unter der das Angebot gezeigt wird; sie schliesst selbst keine Verträge ab.

Eine Anfrage ist kein Vertrag

Das Absenden des Formulars ist eine Anfrage. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Vela Boot AG Boot, Termin und Preis schriftlich bestätigt.

Was die Anfrageliste ist

Die Anfrageliste ist eine Sammlung, die Sie beim Durchsehen zusammenstellen, damit eine einzige Nachricht mehrere Positionen nennen kann. Das Senden ist dieselbe Handlung wie jede andere Anfrage: nichts wird reserviert, kein Boot blockiert, kein Preis fixiert und nichts verrechnet. Verfügbarkeit, Kosten und Bedingungen werden erst im Vertrag bestätigt.

Patent und Zulassung

Wo ein Bodensee-Schifferpatent erforderlich ist, wird es bei der Übergabe geprüft. Ohne das erforderliche Patent findet keine Übergabe statt.

Übergabe und Rückgabe

Zustand, Ausrüstung und Treibstoffstand werden bei Übergabe und Rückgabe protokolliert. Das Protokoll ist Grundlage für die Abrechnung von Treibstoff, Reinigung und allfälligen Schäden.

Kaution, Versicherung, Selbstbehalt

Für jede Miete gilt eine Kaution sowie eine Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung mit Selbstbehalt gemäss den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Diese Website nennt keine Beträge.

Verhalten an Bord

Mieterinnen und Mieter fahren umsichtig, halten sich an die Vorgaben des Teams bei der Übergabe und an die geltenden Schifffahrtsregeln auf dem Bodensee.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt ausserhalb dieser Website nach den bei der Übergabe vereinbarten Modalitäten.

Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Das im deutschen Online-Handel bekannte 14-tägige Widerrufsrecht ist auf Schweizer Charter- und Mietverhältnisse nicht anwendbar; massgeblich sind die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen.